Thüngen wird als Marktfleck bezeichnet.
Stadthalter, Vizekanzler und Räte des Bamberger Bischofs Peter Philipp von Dernbach bewilligen der Stadt Burgkunstadt zur Milderung ihrer Schuldenlast zwei neue Jahrmärkte auf Sonntag nach Johannis (24. Juni) und Sonntag nach Laurentii (10. August). Dabei wird erwähnt, dass Weismain seine in Abgang geratenen Viehmärkte wieder einführen will.
Es gibt 101 Tuchmachermeister.
Da durch den Dreißigjährigen Krieg der Wochenmarkt in Seßlach einging, genehmigt der Würzburger Bischof Konrad Wilhelm von Wernau 1683 von neuem sechs Jahr- und Viehmärkte.
Der Bischof von Würzburg, Konrad Wilhelm von Wernau, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Klaus Neidel, Matthes Barthel und Georg Geißler und im Namen Paul Fischers den Fischzoll.
Der Würzburger Bischof Konrad Wilhelm von Wernau erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 28 Punkten.
Der Bischof von Würzburg, Johann Gottfried von Guttenberg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 28 Punkten.
Der Würzburger Bischof Johann Gottfried von Guttenberg erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Der Würzburger Bischof Johann Gottfried von Guttenberg verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Klaus Neidel, Jörg Geißler, Hans Hügel und Johann Paul Fischer den Fischzoll.
Der Bischof von Würzburg, Johann Gottfried von Guttenberg, verleiht der Stadt Dettelbach zu den bisherigen drei Jahrmärkten zwei weitere: nämlich auf den Sonntag Cantate und auf den dritten Sonntag im Advent.