"Albertus Aduocatus de Paieruth" war erster nachweisbarer Vogt bzw. "advocatus" der Stadt.
Heinrich von Gelnhausen ist als "Heinricus rector scholarum" Zeuge in einer Urkunde. Die Berufsbezeichnung enthält aber keinen Hinweis auf eine Tätigkeit als Schulmeister.
Der Altdorfer Pfarrer Volkoldus verzichtet auf seine Ansprüche auf die burggräflichen Reichslehen Schniegling und Schnepfenreuth.
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg erwirbt Tann von "Hainricus de Tanne".
Das Kloster Ebrach lässt seinen Mönchshof weiter durch einen Magister verwalten; als solcher ist ab 1290 Magister Cunrad de Kulmenach nachweisbar.
Der Markgraf von Brandenburg setzt den Graf Walter von Barby als "Pfleger" oder Statthalter ein, weshalb dieses Gebiet, in dem auch Schmalkalden liegt, von nun an "Pflege Coburg" heißt.
"Heinricus sculetus de Theymer" ist wohl der Vorsitzende des Stadtgerichts.
Nach dem Verkauf Thüngens an das Hochstift Würzburg behält Friedrich, der Sohn Ludwigs "von Tungedin", den Ort als würzburgisches Lehen.
Ein Münnerstädter Deutschordensbruder bezeichnet sich als "Albrecht quondam rector scolarum" in Rothenburg.
Erste Erwähnung eines Pfarrers namens Gunther in Seßlach.