Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
Der Burggraf von Nürnberg verspricht dem Markgrafen Balthasar von Meißen Einkünfte aus Coburg zur Tilgung seiner Schulden.
Lemplein Lemprecht wird die Hellergült der Stadt Gerolzhofen verkauft. Des Weiteren wird ihm das Amt zu Gerolzhofen zugeteilt.
Kaiser Karl IV. überschreibt seiner Tochter Margaretha und dem Sohn des Burggrafen von Nürnberg, Johann III., bei ihrer Verlobung unter anderem Einkünfte aus Eschenbach, Bayreuth, Weißenstadt und Wunsiedel.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt der nach einem Brand beschädigten Stadt Berneck (inklusive Vorstadt) Steuererlass auf sechs Jahre.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überträgt den halben Zehnten zu Külsheim an das Kloster Birkenfeld. Zuvor war dieser Eigentum des Friedrich Geiling aus Illesheim gewesen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg gewährt den Bewohnern der Herrschaft Wassertrüdingen Steuererlass für acht Jahre.
Kraft und Gottfried von Hohenlohe befreien alle, die sich im kommenden Jahr in Kirchberg niederlassen oder schon niedergelassen sind, auf Lebenszeit von Bede und Steuer.
Es werden in Ansbach Freihäuser erwähnt, als Burggraf Friedrich einem Vikar des Stifts Ansbach den alten Kasten in Ansbach verkaufte und ihn zugleich von allen Steuern, Wachen und Beschwerungen der Stadt Ansbach befreite.
Freihäuser belasteten in Ansbach bis in das 18. Jahrhundert die Beziehungen zwischen Stadt und den Markgrafen, weil sie nicht zur Repartition der Steuern und zu den städtischen Aufgaben herangezogen werden durften.