Das Hochstift Würzburg versichert Heinrich von der Tann eine Schuld von 200 Gulden auf Schloss und Amt Fladungen.
Poppo Rüdt von Bödigheim erhält von Graf Johann von Wertheim den halben Teil aller Güter, Zinsen und Gülten, die der verstorbene Ritter Johann von Flache innehatte und die in Burg, Dorf und Mark Laudenbach gelegen sind, sowie weitere Güter u.a. in Marktheidenfeld zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg kommt mit der Stadt Gerolzhofen dahin überein, dass ihm dieselben Schloss und Amt Gerolzhofen von Ritter Lemplein Lamprecht um 8000 Pfund Heller wieder einlösen, dagegen aber ein Jahr lang von jeder Steuer und Bede befreit sein sollen.
Die Bürger von Seßlach bestätigen, dass sie der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 8000 Pfund Heller auf die nächsten vier Jahre von der Steuer befreit hat.
Die Bürger von Bischofsheim bestätigen, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 300 Gulden sie für die nächsten vier Jahre von aller Steuer befreit.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bestätigt den Bürgern von Karlstadt die Befreiung von aller Bede und Steuer für die nächsten vier Jahre.
Das Hochstift befreit die Stadt Haßfurt gegen Zahlung von 2800 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Das Hochstift befreit die Stadt Meiningen gegen Zahlung von 5000 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Schoffrid, Vormund des Dompropstes zu Mainz, gibt die von der Dompropstei lehnrührigen Hälften des großen und kleinen Zehnten in Freudenberg am Main dem Ritter Eberhart von Hardheim zu Lehen, da sie der bisherige Lehensinhaber, Hans Monich von Rosenberg zu dessen Gunsten aufgelassen habe.
Der Ritter Eberhart von Hardheim und sein Sohn Hans bekennen, dass sie die Hälfte des Zehnten in Freudenberg, die Eberhart von Graf Johann von Wertheim um 800 Gulden gekauft hat, bis zur Abzahlung der Summe von den Grafen (zu Lehen) tragen, wonach dann diese Urkunde zurückzugeben ist.