Der Deutschordenskomtur von Mergentheim stellt dem Burggrafen von Nürnberg ein Wiederlösungs-Revers über den verpfändeten Zoll und das verpfändete Geleit in Königshofen aus.
Da sich Bischof Johann von Eglofstein von seinem Schwager Linhart Hausloden 6000 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden am Ungeld, an der Vogtei und sonstigen Gefällen in Iphofen als Leibgeding. Lorenz Fries vermutet jedoch, dass es sich bei der geliehenen Summe nur um 1600 Gulden handelte.
Die Stadt Iphofen wird wegen ihrer hohen Schulden auf fünf Jahre von der Zahlung des "Zwölften Pfennigs" und anderer Abgaben an den Bischof von Würzburg befreit. Stattdessen soll das Geld aufgewendet werden, die Schulden zu tilgen.
Margarethe von Brauneck verkauft um 700 Gulden ihre Rechte an Marktbreit an Konrad von Seinsheim: Leute, Güter, Gerichte, Vogteien, usw..
Bischof Johann I. von Egloffstein und Rat und Bürger von Stadtschwarzach einigen sich bezüglich der Zahlung eines "Zwölften Pfennigs". Demnach wird die Stadt von dieser Abgabe befreit, da sie sich in den kommenden elf Jahren von der Versetzung an Hildebrand von Thüngen selbst um 1550 fl lösen muss. Weiterhin wird ihr eine völlige Abgabenfreiheit auf elf Jahre zugesichert, allerdings muss sie dem Bischof über den Fortschritt der Zahlungen Rechenschaft geben.
Die Ratsmeister und Gemeinde zu Schmalkalden bekennen, von dem Grafen Wilhelm auf neun Jahre mit Steuerfreiheit begnadet worden zu sein.
Burggraf Johann von Nürnberg will zur Rückzahlung der 1000 Gulden, die Christoph Schlegler diesem geliehen hat, Abgaben aus den Städten Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Haßfurt, Coburg, Hildburghausen, Ebern, Kronach oder Pottenstein nehmen.
Burggraf Johann von Nürnberg gewährt der Stadt Kitzingen Steuerfreiheit für drei Jahre.
Graf Johann von Wertheim und die Stadt Wertheim schließen einen Vertrag über Bede und Weinschank.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt laut Lorenz Fries Andreas von Mutisheim lebenslänglich den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein.