Gerick von Holtzendorf bestätigt den Erhalt der Einnahmen aus den Zinsen des Dorfes Freudenberg (Frewdenberg) von Burggraf Johann von Nürnberg.
König Sigismund gebietet der Stadt Nürnberg, die nächstfällige Reichssteuer an Burggraf Friedrich von Nürnberg zu zahlen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.
Nach dem Tod des Andreas von Mutisheim verschreibt Bischof Johann von Egloffstein laut Lorenz Fries den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein, der diesem bisher verpfändet war, für 200 Gulden an Eberhard von Beringen.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Burggraf Johann von Nürnberg bewilligt mit Einverständnis des Bischofs von Würzburg der Stadt Kitzingen Steuererleichterung für zwei Jahre.
Für 4000 Gulden an Gold, die der Würzburger Bischof von den Gebrüder Schwaigerer erhielt, verschreibt er ihnen laut Lorenz Fries jährlich 400 Gulden Zinsen auf Stadt und Amt Iphofen.
Da Bischof Johann von Brunn laut Lorenz Fries Hans Buck 700 Gulden schuldet, verschreibt er ihm 70 Gulden an den Einnahmen der Stadt Iphofen.