König Sigismund überschreibt das von Burggraf Friedrich von Nürnberg ausgesetzte Jahrgeld auf die Steuer der Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Dinkelsbühl und Windsheim.
Gerick von Holtzendorf bestätigt den Erhalt der Einnahmen aus den Zinsen des Dorfes Freudenberg (Frewdenberg) von Burggraf Johann von Nürnberg.
König Sigismund gebietet der Stadt Nürnberg, die nächstfällige Reichssteuer an Burggraf Friedrich von Nürnberg zu zahlen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt der Stadt Münnerstadt eine sechsjährige Steuer-, Bede- und Tatzbefreiung. Davor hae die Stadt bischöfliche Schulden in Höhe von 3000 Gulden wegen des Schlosses Ascha mit Zustimmung des Grafen Friedrich von Henneberg beglichen.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Burggraf Johann von Nürnberg bewilligt mit Einverständnis des Bischofs von Würzburg der Stadt Kitzingen Steuererleichterung für zwei Jahre.
Für 4000 Gulden an Gold, die der Würzburger Bischof von den Gebrüder Schwaigerer erhielt, verschreibt er ihnen laut Lorenz Fries jährlich 400 Gulden Zinsen auf Stadt und Amt Iphofen.
Da Bischof Johann von Brunn laut Lorenz Fries Hans Buck 700 Gulden schuldet, verschreibt er ihm 70 Gulden an den Einnahmen der Stadt Iphofen.