König Sigismund überschreibt das von Burggraf Friedrich von Nürnberg ausgesetzte Jahrgeld auf die Steuer der Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Dinkelsbühl und Windsheim.
Gerick von Holtzendorf bestätigt den Erhalt der Einnahmen aus den Zinsen des Dorfes Freudenberg (Frewdenberg) von Burggraf Johann von Nürnberg.
Nach dem Tod des Andreas von Mutisheim verschreibt Bischof Johann von Egloffstein laut Lorenz Fries den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein, der diesem bisher verpfändet war, für 200 Gulden an Eberhard von Beringen.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt der Stadt Münnerstadt eine sechsjährige Steuer-, Bede- und Tatzbefreiung. Davor hae die Stadt bischöfliche Schulden in Höhe von 3000 Gulden wegen des Schlosses Ascha mit Zustimmung des Grafen Friedrich von Henneberg beglichen.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Burggraf Johann von Nürnberg bewilligt mit Einverständnis des Bischofs von Würzburg der Stadt Kitzingen Steuererleichterung für zwei Jahre.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt den Landzins von Münchberg dem Ehepaar Erhart und Afra Loneys.
König Sigismund gebietet der Stadt Nürnberg, die am Sankt-Martins-Tag fällige Steuer an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg zu entrichten.