Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt den Landzins von Münchberg dem Ehepaar Erhart und Afra Loneys.
König Sigismund gebietet der Stadt Nürnberg, die am Sankt-Martins-Tag fällige Steuer an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg zu entrichten.
Laut Lorenz Fries vereinbaren der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf mit der Stadt Würzburg, dass sie ihnen zum 22.2.1414 7000 Gulden zahlen und dafür zwei Jahre steuerfrei sein soll. Anschließend soll die Stadt zwölf Jahre lang jährlich 1600 Gulden zahlen.
Burggraf Johann überschreibt Fritz Schenck von Geyern den Zehnt von Külsheim.
Bei einem Schiedsspruch zwischen Burggraf Friedrich von Nürnberg und der Stadt Windsheim entscheidet der Richter, dass die Stadt dem Burggrafen den streitigen Zehnt zahlen muss.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt seinem Leibarzt Jacob Lichtenberger ein Jahresgehalt von fünfzig rheinischen Gulden, die er aus dem Zins der Stadt Bayreuth bezieht.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt Stephan Stuchs zur Tilgung seiner Schulden die Zinsen aus Erlangen, Hagenbüchach und Tennenlohe.
Burggraf Friedrich von Nürnberg will die Stadt Schwabach der Bürgschaft für ein Leibgeding entledigen.
Die Stadt bestätigt eine am gleichen Tag vom Würzburger Bischof ausgestellte Befreiung jeglicher Steuer und Bede für fünf Jahre. Im Gegenzug zahlt die Stadt einmalig zur Schuldentilgung des Hochstifts in Höhe von 4000 fl.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries, vier Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür vier Jahre von der Landsteuer und Bede.