Bischof Johann von Brun verschreibt laut Lorenz Fries den Brüdern Konrad und Bartholomäus von Hutten Ungeld und Bede in Arnstein für 3000 Gulden unter einem jährlichen Zins von 200 Gulden.
Die Rats- und Handwerksmeister zu Schmalkalden bekennen, vom Landgrafen Ludwig von Hessen und von dem Grafen Wilhelm von Henneberg Bede- und Steuerfreiheit auf zwei Jahre erhalten zu haben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brun verleiht Reinhard von Hardheim 1/3 des Zehnten von Schweinberg, den er von Eberhard Pfale und dieser von Kunz von Rosenberg gekauft hat.
Der Würzburger Bischof leiht sich laut Lorenz Fries 6000 Gulden von Schenk Konrad von Limpurg und seinen Brüder. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 300 Gulden an Stadt und Amt Iphofen, was er 1484 wieder einlöst
Für ein Darlehen von 2000 Gulden wurde Karl von Hessberg auf Einkünfte von Stadt, Gericht und Amt Ebenhausen angewiesen.
Laut Fries erhöht Bischof Johann von Brunn die Pfandsumme in einem Geschäft mit den Grafen von Henneberg 1422 auf 5223 Gulden. Davon betroffen sind der hochstiftische Hof, Zehnten, Wiesen, Zinsen, Hühnergeld und Zoll von Münnerstadt. Georg I. von Henneberg verschreibt nach Rücksprache mit dem Bischof seiner zweiten Frau Johannetta von Nassau-Weilburg u.a. seine Hälfte an Münnerstadt und seinen dortigen Hof für 5000 Gulden als Wittum.
Ewald von Poppenhausen verpfändete seinen halben Zehnt zu Ebenhausen mit Zustimmung des Bischofs von Würzburg als Lehnsherrn an Heinz von Erthal und dessen Frau Anna.
Ewald von Poppenhausen wurde mit dem halben Zehnt zu Ebenhausen belehnt.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Herman Ledenther jährlich 60 Gulden an den Einnahmen in Ebenhausen für insgesamt 800 Gulden.
Da in der Stadt Ebenhausen laut Lorenz Fries sehr viel Misswirtschaft betrieben wurde, verschreibt der Würzburger Bischof Johann von Brunn den Bürgern das Ungeld, den Wegzoll am Tor und die Bede auf die Wüstung Lübach, damit sie das Defizit wieder ausgleichen können.