Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries, dass sie auf ewig von der Stadt Kitzingen nicht mehr Steuern als 1600 Gulden jährlich verlangen werden. Davon erhält der Bischof 1000 Gulden und der Nürnberger Burggraf 600 Gulden.
Bischof Johann II. von Würzburg verpfändete Graf Georg I. von Henneberg den würzburgischen Anteil an Burg, Stadt und Amt Münnerstadt, ausgenommen geistliche Lehen und Mannlehen und auch den würzburgischen Teil am Ungeld. Damit war Münnerstadt wieder ganz im Besitz der Henneberger.
Der dritte Teil des Zehnten in Uffenheim beträgt 40 Malter Korn.
Am 17. November teilen Konrad von Weinsberg und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess von Baldersheim den Ort Aub unter sich auf: Als Trennlinie fungiert die Achse vom Untern zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte unter einander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern des Fritz ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestimmt urkundlich, dass die Stadt Iphofen jährlich dem Domherrn Konrad von der Kere auf dessen Lebenszeit 100 Gulden zum Ersatz der demselben seither von dem Dorf Stockheim gewährten, jetzt dem Grafen Georg von Henneberg und dem Kaspar von Bibra versetzten Summe zu zahlen habe.
Da Eberhart von Schaumberg dem Würzburger Bischof 3360 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries Stadt und Amt Hassfurt.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Albrecht Truchsess zu Wetzhausen jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt für eine Summe von 1000 Gulden.
Da der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries Wilhelm von Münster 800 Gulden schuldet, verschreibt er ihm jährlich 80 Gulden an den Einnahmen in Iphofen.
Da Adolf Marschalk von Salzburg dem Würzburger Bischof laut Lorenz Fries 225 Gulden leiht, verschreibt ihm dieser im Gegenzug jährlich 20 Gulden an der Bede in Iphofen.
Graf Albrecht von Wertheim erhält laut Lorenz Fries vom Würzburger Bischof und vom Domkapitel jährlich 200 Gulden aus den Einnahmen in Iphofen als Leibgeding. Außerdem bestätigen die Iphofener Bürger, dass sie jährlich 200 Gulden an Schenk Konrad von Limpurg und dessen Brüder, 100 Gulden an Konrad von der Kere, 100 Gulden an Kunz Lesch und 100 Gulden an den Würzburger Bischof zahlen werden.