Bischof Rudolf von Scherenberg stellt laut Lorenz Fries Konrad von Hutten wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt diesen jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Rudolf II. von Scherenberg, Bischof von Würzburg, der in den vergangenen Jahren Bernhard von Wichsenstein ein Burggut in seinem Schloss Homburg am Main mit Zugehörungen zu Mannlehen unter Vorbehalt des Wiederkaufs verliehen hatte, einigt sich mit diesem, dass Bernhard von Wichsenstein es an ihn für 700 Gulden abtritt. Dafür werden ihm 30 Gulden aus dem Bedeeinkommen der Stadt Dettelbach angewiesen, fällig am St. Martinstag. Der Bischof behält sich vor, die Gült zu jeder Zeit mit 700 Gulden abzulösen gegen vierteljährige Kündigung vor St. Peter Kathedra.
Der Würzburger Bischof verschreibt Eckart von Crailsheim laut Lorenz Fries jährlich 100 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Laut Lorenz Fries leiht der Würzburger Bischof sich bei den Erben Konrads von Bebenburg 4000 Gulden und verpfändet ihnen dafür jährlich 200 Gulden an den Steuereinnahmen in Gerolzhofen und Hassfurt.
Laut Lorenz Fries leiht sich der Würzburger Bischof von Konrad von Bebenburg 4000 Gulden, um damit Stadt und Amt Bischofsheim auszulösen. Dafür verschreibt der Bischof Bebenburgs Tochter, Katharina von Veningen, jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Gerolzhofen und 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt.
Der Erzbischof von Mainz erlässt eine Ungeldordnung für Miltenberg.
In den bischöflichen Stadtordnungen von 1488 und 1575 finden sich detaillierte Bestimmungen zur Bäcker-, Metzger-, Leder- und Schusterordnung, zur Ordnung über "Fürkauf", Salzkauf, Hökern und Krämern und zu Maß und Gewicht sowie zu Standgeld bei Jahrmärkten und Bestimmungen zum Zoll.
Der Würzburger Bischof verschreibt Oswald Zoller von Bamberg laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Laut Lorenz Fries verschriebt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Apel von Lichtenstein jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Ebern, was mit insgesamt 800 Gulden wieder einzulösen ist.
Laut Lorenz Fries lieh sich der Würzburger Bischof von Heinrich Link zu Schwabach 1000 Gulden und verschreibt ihm dafür jährlich an Petri Cathedra 50 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.