Es wurde in Kronach ein eigenes Steueramt eingerichtet, das sich als Steuereinhebungsbehörde nicht nur auf die Kastenamtslehen, sondern auch auf die Stadt Kronach sowie auf die Lehen der Stadt, der Pfarrei, des Spitals und der Messpfründe erstreckte.
Schatzungsregister der Stadt Wertheim sind überliefert.
Kaiser Ferdinand II. bestätigt Marktbreit das Steuerprivileg Kaiser Ferdinands I. vom 31.10.1562.
Zwischen 1626 und 1750 verdoppelt sich die Zahl der Steuerzahler.
In Wertheim werden Schatzungen durchgeführt; die Juden sind davon befreit. Die Verzeichnisse enthalten eine Liste der jüdischen Häuser in Wertheim.
Für eine Schatzung wird ein eigenes Register für Witwen angelegt.
Ein Befehl des Würzburger Fürstbischofs Johann Philipp von Schönborn an Keller Johann Michael Kirsinger besagt, dass von jedem Untertanen mit 100 Gulden Vermögen eine Steuer von 1/3 Metze Korn und 3 Maß Wein zwischen Dato und dem Martinstag gemäß dem im Amt gebräuchlichen Maß und entsprechender Eiche von den Einnehmern gegen Quittung zu erheben ist. Das Amt Dettelbach hat seine Lieferungen nach Würzburg zu schicken.
Es werden 85 steuerpflichtige Hausbesitzer erfasst.
Es sind zahlreiche Dokumente zum jüdischen Leben in Wertheim erhalten, darunter Schatzungsverzeichnisse, Verordnungen (?) zum Schächten und Hausieren sowie Aufzeichnungen über Rabbiner und Gemeindevorsteher..
Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz und Bischof von Würzburg, befiehlt dem Keller Dettelbachs, Johann Michael Kirsinger, eine notwendig gewordene Steueranlage gerecht zu verteilen und monatlich an die würzburgische Kammer abzuliefern.