Kraft von Hohenlohe, sein Sohn Kraft und dessen Frau Anna verkaufen dem Deutschordenshaus in Mergentheim ihre Burg, ein Haus und ihre Eigenleute daselbst.
Bei Streitigkeiten zwischen der Stadt Amorbach und dem Kloster wird in einem ersten Schiedsspruch die gemeindliche Verfassung bereits etwas deutlich: Darin kommen ein Schultheiß, Schöffen und Bürger der Stadt Amorbach vor.
In einer Urkunde, in der Wolf von Grumbach und seine Frau Else dem Dietrichsspital ihren Weingarten in der Würzburger Mark um 20 Pfund Heller verkaufen, wird Wolf von Grumbach als Würzburger Amtmann erwähnt.
Abt Gottfried von Amorbach erkennt laut Lorenz Fries gegenüber dem zum Bischof gewählten Albrecht von Hohenlohe an, dass das Kloster Amorbach zum Hochstift Würzburg gehört.
Albrecht von Beichlingen, Titularbischof von Ippus (Hippos), gewährt als Stellvertreter des Würzburger Bischofs allen Christen, die das Haller Barfüßerkloster unterstützen oder dort gewisse fromme Übungen verrichten, einen Ablass.
König Karl IV. überträgt dem Deutschen Orden aus Virnsberg das Patronatsrecht der Kirche in Windsheim.
Das Rothenburger Dominikanerinnenkloster erhält vom Geistlichen Walther von "Sytensdorf" dessen Güter in Wettringen zur Bewidmung der ewigen Fronmesse.
Die Kartause Engelgarten wird gegründet.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe reformiert die Verfassung des Stephansklosters und teilt dessen Güter zwischen Abt und Konvent.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestellt auf Bitten der Haller Minderbrüder für deren Kloster vier Bürger der selben Stadt zu Vertretern und Geschäftsführern. Er gestattet diesen Bürgern und ihren Ehefrauen, zu Zeiten kirchlichen Interdikts den zu feiernden Hochämtern beizuwohnen.