Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen erlässt eine Vorschrift, die die Errichtung einer der Pfarrkirche angelagerten Schule verbietet.
In Berching ist eine Schule bezeugt.
Die Stadtschulmeister werden durch den Rat bestellt.
Wegen mangelnder Einkünfte kann im Stift St. Emmeran keine Prälatur, kein Vikar und kein "rector scolarum" gehalten werden.
In einer Dienstanweisung für den Mesner von St. Lorenz ist von Schülern die Rede, die aus der Schule kommend an der Vesper teilnehmen.
Es existiert eine Schule im ehemaligen Benediktinerkloster.
Es wird das erste Mal eine Schule erwähnt.
Der Schulmeister tritt als Zeuge auf.
Die Anfänge des privaten Schulwesens stützen sich auf die Erwähnung einer "schul", gelegen unterhalb des Stephansbergs.
Die Nürnberger Bürgerbriefe enthalten den ersten Hinweis auf eine Schule an Nürnbergs Pfarrkirche St. Sebald. Ein gewisser "Magister Martinus, quondam rechtor scolarum sancti Sebaldi" bekommt nämlich das Bürgerrecht.