In einer Fälschung datiert auf den 24. November 1347 bestätigt Kaiser Karl IV. Burgbernheim verschiedene Rechte, die auf Urkunden Karls d. Großen, König Lothars 1128, Kaiser Heinrichs VI. 1198 und König Ludwigs IV. 1320 zurückgehen sollen. Darunter fallen folgende Rechte: hohe Gerichtsbarkeit, Wappen und Siegel zu führen, Bestätigung des Kirchenschutzes für Schwebheim, Höfen, Gallmersgarten, Hochbach und Bergsthofen, sechs Märkte und zwei Wochenmärkte montags und freitags.
Heinrich "von Bloach" bezeugt, dass nach seiner Erinnerung auf dem Rothenburger Landgericht immer mit "oht" und mit "anleit" gerichtet worden sei, so weit das Bistum Würzburg reicht. Die Pfleger seien sein Herr von Limpurg und nach dessen Tod Kraft von Hohenlohe gewesen.
1347 wird ein Heinrich Hermannsberger als Richter zu Allersberg bezeugt.
Es werden "die Bürgermeister, die Schöffen und der Rat" erwähnt.
Das burggräfliche Landgericht wird von Nürnberg nach Cadolzburg verlegt.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
König Karl IV. verlegt die Messe und den Jahrmarkt der Stadt Gelnhausen von September auf Juni und verleiht den Bürgern die Weidegerechtigkeit im Gericht Gründau.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
In einem Privileg werden die Herren von Hadegg und ihre Untertanen vom Gericht des Reiches in Landeck befreit, mit Ausnahme von Fällen von Diebstahl, Vergewaltigung und "fließenden Wunden".
Die Stadt erhält das Recht, den Blutbann zu verhängen.