Es sind der Amtskeller, die zwei Bürgermeister und die zehn Räte als Besetzung des Gerichts angegeben.
Der Centgraf, der die "gesamte öffentliche" und peinliche Gerichtsbarkeit in seinen Händen vereinigte, versah ein Amt nach seiner Wahl auf die Dauer eines Jahres in Alzenau, wenn er sich gut hielt, für sein Lebtag. Nach erlangtem Urteil führte er das Urteil mit dem Gericht oder einigen Schöffen aus.
Im allgemeinen wurden im Jahr drei ordentliche oder " ungebotene" Gerichtstage gehalten; das Gericht Somborn kannte zwei, Alzenau vier. Daneben gab es die gebotenen Gerichtstage, die alle 14 Tage einbeurfen wurden, wenn mindestens drei Männer es verlangten. Die Verkündung des Gerichts geschah in der Pfarrkirche oder durch einen Landsknecht.
Bischof Lorenz von Bibra verträgt die Stadt Volkach, die Kartause und das Dorf Astheim nach Streitigkeiten um die Nutzung der örtlichen Gewässer. Die Streitigkeiten sollten aber noch weiter anhalten.
Kunz Seiferd erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Hans Dolus erhält bis auf Widerruf das Pottensteiner Zentgrafenamt zu Lehen.
Der Rechtssatz von 1504 (neben dem von 1404), heute als Stadtrecht bezeichnet, ist eigentlich eine Mischung aus Verordnungs-, Herrschafts- und Eigenrecht.
Der Stadt wird eigens die Erlaubnis erteilt, in Klingenberg Recht zu sprechen.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gibt Graf Michael von Wertheim das Drittel der Zent Wertheim zu Lehen, über das das Hochstift einen schweigenden Zentgrafen setzen darf.