Im 16. Jahrhundert erlebt Königsberg als Folge der konfessionellen Neuordnung (Errichtung des protestantischen geistlichen Gerichts, Aufnahme vieler Pastoren aus den rekatholisierten Würzburger Amtsortschaften, usw.) nochmals eine wirtschaftliche und kulturelle Blüte.
In Stadtsteinach ist ein Halsgericht belegt, das bei schweren Verbrechen "Hand und Hals" angeht, d.h. Leibesstrafen verhängt. Die Halsgerichte waren Schöffengerichte, die in jüngerer Zeit meist ausschließlich von den betreffenden Ratsbürgern besetzt waren und unter Vorsitz des landesherrlichen Richters öffentlich tagten. Sie waren daher landesherrliche Hoch- und Blutgerichte für die "vier hohen Rügen", Mord, Raub, Notzucht und Diebstahl wie für alle damit zusammenhängenden "Malefizfälle".
Es findet das "gemaine zentgericht" in der Stadt Rothenfels unter freiem Himmel "vor dem undern thor" statt.
Hans Schneidenwindt, Schultheiß von Schlüsselfeld, erhält das dortige Halsgericht als Lehen vom Würzburger Bischof.
Kunz Seiferd erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Hans Dolus erhält bis auf Widerruf das Pottensteiner Zentgrafenamt zu Lehen.
Der Rechtssatz von 1504 (neben dem von 1404), heute als Stadtrecht bezeichnet, ist eigentlich eine Mischung aus Verordnungs-, Herrschafts- und Eigenrecht.
Der Stadt wird eigens die Erlaubnis erteilt, in Klingenberg Recht zu sprechen.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gibt Graf Michael von Wertheim das Drittel der Zent Wertheim zu Lehen, über das das Hochstift einen schweigenden Zentgrafen setzen darf.