Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung für Dettelbach. Unter Anderem sollen Prozesse, deren Streitwert unterhalb 10 fl liegt, nicht mehr vor dem Stadtgericht, sondern vor dem Schultheiß verhandelt werden. Eine Appellation an den Bischof nach einem Prozess am Stadtgericht soll nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein.
Die Stadtgerichtsbarkeit wird durch Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Die zahlreichen kleinen Weiler sowie teile im Osten und Westen der Cent werden erst in einem Dörferverzeichnis des "Halsgerichts zu Steinach" von 1510 genannt.
Das Stadtregiment besteht aus dem alten "Zwölferrat", der weiterhin die Schöffen des Stadtgerichts stellt, dazu kommem zwölf Ratsherren und die "Achterherren" , so dass 44 Bürger die Regierung bilden.
Graf Reinhard von Hanau nimmt das halbe Gericht zu Schlüchtern vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Hans Blume erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Martin Hoffmann erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Wolf Scheffer erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Jakob Hämmerlein erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Jörg "Achtsigmut" erhält das Zentgrafenamt von Lauda als Lehen vom Bischof von Würzburg.