Es ist belegt, dass das Wirts- und schließlich auch das Rathaus Gerichtsort waren.
Markgraf Christian erteilt dem Magistrat auf dessen Ansuchen hin eine Bestätigung der Stadtprivilegien, nachdem das ältere Dokument im Zuge des Dreißigjährigen Krieges verlorengegangen war. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirtschaftlichen Vergünstigungen, namentlich das Brau- und Schankmonopol im Amts- und Stadtbezirk, das Marktrecht, die Hut-, Wald- und Fischwasserrechte sowie Bestimmungen für den Erwerb des Bürgerrechts, die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit und Gebotsgewalt im Stadtbezirk und das gerichtliche Verfahren gegenüber den Bürgern bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.
In einem Vergleichsrezess wird den Grafen von Schwarzenberg Marktbreit mit der hohen fraischlichen Obrigkeit samt der geistlichen Jurisdiktion als rechtes Mannlehen des Fürstbischofs zugesprochen. Mit Ausnahme von vier markgräflichen und drei domstiftischen Häusern ist fortan Marktbreit ganz schwarzenbergisch.
Seit 1665 steht in Marktbreit ein schwarzenbergischer Galgen.
Nach einem vor 1692 geschlossenen Rezess wurde die "kleine und niedere Vogteilichkeit" der Stadt Teuschnitz neuerdings bestätigt. Diese von Bürgermeister und Rat augeübte Vogtei umfasste das Recht, in Fällen wie "truckhen schlegen, schänden und schmähen", also solchen Vergehen, die nicht zur Centgerichtsbarkeit gehörten, die Täter selbst abzuurteilen.
Im 18. Jahrhundert besitzt das Würzburger Juliusspital ein Viertel des Ortes Thüngen mit der Vogtei darauf.
Es existiert eine Auflistung der Schultheißen und Gerichtsmänner, die von 1703 bis 1719 in Pflicht genommen wurden.
Nach dem Tod des letzten Richters von Ludwigsstadt 1711 ist das Richteramt dem Amtskastner beigegeben worden.
Leonhard Klug ist Stadtschultheiß.
In Aschaffenburg findet das letzte Landgericht statt.