Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg, der Burggraf Friedrich V. zu Nürnberg, die Reichsstadt Nürnberg, und andere Landfriedensgenossenschaften beabsichtigen in Neustadt eine Beratung bezüglich des Landfriedens.
Der fränkische Städtebund trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre, betont aber, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Bescheid weiß.
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
König Wenzel nimmt die Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim (die sich gegen den Würzburger Bischof zu einem Bund zusammengeschlossen hatten) in seinen und den Schutz des Reiches. Am Ende der Urkunde heißt es aber, dass die Städte das hergebrachte Recht des Bischofs achten sollen, womit die vorherigen Begünstigungen aufgehoben werden.
Fladungen tritt als elftes und letztes Mitglied dem fränkischen Städtebund bei. Dieser endet mit der Schlacht von Bergtheim 1400.
Die Stadt Rothenburg o. d. Tauber und die Stadt Windsheim schließen ein Bündnis gegen mögliche Feinde ("Jedermann"), das aber ausdrücklich nicht gegen den Bischof von Würzburg und den Burggrafen Friedrich von Nürnberg gerichtet ist.
König Wenzel nimmt sein Schutzprivileg für die Städte des Hochstifts praktisch wieder zurück.
Die Würzburger Städte verbinden sich mit Dietrich von Thüngen zur gegenseitigen Hilfeleistung gegen den Bischof.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.