Die Kronacher Handwerker waren in Zünften organisiert. Für die Bäcker-, Metzger-, Rotleder-, Schuster-, Schmiede- und Schlosserzunft, zu denen meist auch die Handwerker in den Amtsortschaften gehörten, waren seit Mitte des 15 Jahrhunderts von Seiten der Stadt Zunftordnungen erlassen worden, die von den Bischöfen bestätigt wurden. Diese Ordnungen beinhalteten Bestimmungen zu Lehrzeit, Meisterrecht und Ausübung der Handwerke, wobei die Sicherung des Absatzgebietes und des Wirtschaftsraumes eine besondere Rolle spielte. Bei Zuwiderhandlungen waren Strafen vorgesehen, die an die Zünfte, zum Teil auch an die Obrigkeit zu zahlen waren. Die von gewählten Zunftmeistern geleiteten Zünfte waren Bürgermeister und Rat verpflichtet. Bürgermeister und Rat übten auch durch die "Brot-, Fleisch-, Schuh- und Lederschauer" ein Aufsichtsrecht über die Handwerker aus.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt die Freiheiten des Schmiedehandwerks in der Stadt Würzburg. Die Schmiede müssen ihm alljährlich neun Waffen reichen, dafür hält er sie mit Gans und Braten frei. Ferner müssen fremde Eisenhändler dem Handwerk eine Abgabe leisten; neue Meister der Schmiede und Wagner haben eine Geld- und Wachsabgabe zu leisten. Die Schmiede haben den Bischof auf seinen Kriegszügen zu begleiten.
Das sogenannte Rugament wird eingerichtet. Dies ist eine Nürnberger Spezialität, die dazu dient, die Handwerksleute in allen Bereichen zu beaufsichtigen. In anderen Städten wird dies von den Zünften erledigt.
Eine Schuhmacherzunft findet Erwähnung.
Die durch die Fehden geschwächten Patrizier müssen einer demokratisch-zünftlerischen Verfassung zustimmen.
Es existiert eine Zunftordnung der Bäcker.
Es gibt eine Zunftordnung der Metzger.
Die Schneiderzunft wird erwähnt.
Die bischöfliche Stadtordnung kommt nach Verhandlungen mit den Teilhabern Henneberg und Weinsberg zustande. Sie betont, die Stadt solle einen Rat, aber "keyn zünfft noch sunder eynunge" haben.
Die Eberner Färber- und Tuchmacher organisieren sich in Zünften.