Die Schöffen von Kreuzwertheim verkünden ein Weistum über die (näher ausgeführten) Rechtsverhältnisse im Ort.
Nicolaus, Kardinalpriester von St. Peter ad vincula in Rom und päpstlicher Legat, gewährt allen denen, die die Wertheimer Pfarrkirche an Weihnachten, Circumcisio, Epiphanias, Ostern, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, Maria Geburt, Reinigung, Verkündigung und Himmelfahrt, Johann Baptist, Peter und Paul, Kirchweih, den Festen der Patrone und Allerheiligen beim Gotteshaus besuchen und etwas für Bau und Ausschmückung der Kirche opfern, einen 100-tägigen Ablass.
König Ladislaus Postumus von Böhmen gibt Stadt und Burg Wertheim mit Ausnahme des Voigtshofes als Lehen an Graf Georg von Wertheim.
Der böhmische König Georg von Podiebrad gibt Burg und Stadt Wertheim ohne den Voigtshof als Lehen an Graf Johann von Wertheim.
Die Wertheimer Chorherren haben das Patronat über die Pfarreien Remlingen und Üttingen.
Der Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau, der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg und Graf Johann von Wertheim teilen sich das Geleit von Würzburg über Wertheim nach Miltenberg. Besonders erwähnt werden die von oder nach Frankfurt Reisenden.
Graf Johann von Wertheim gibt Hans Großmüller seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle, Ursätzen usw. in Erbbestand. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Graf Johann von Sulz, Hofrichter in Rottweil, verkündet, dass auf Klage einer Agnes, Tochter eines Frankfurter Bürgers, die Stadt Wertheim (Bürgermeister, Rat, Schöffen und ganze Gemeinde) in die Acht gelegt wurde.
Papst Sixtus IV. erhebt auf Wunsch des Grafen Johann von Wertheim die Pfarrkirche von Wertheim zur Kollegiatskirche und trifft diesbezügliche Bestimmungen. Bischof Diether von Mainz hat das Vorhaben durch ein Schreiben nach Rom unterstützt.
Michael und Siegmund von Schwarzenberg führen einen Vertragsschluss zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Würzburger Domkapitel einerseits und Johann von Wertheim andererseits herbei. Dabei werden u.a. Gerichtszuständigkeiten, die Hälfte am Ungeld von Karlstadt und die neugegründete Stiftskirche Wertheim behandelt.