Um die Handwerker besser beaufsichtigen zu können, legt der Rat eine Meisterliste an. Diese Liste ist eine der ältesten Deutschlands und nennt 1217 selbstständige Handwerker, von denen rund 400 in 40 verschiedenen Gewerben arbeiten.
Rüdiger von Sparneck und seine Söhne verleihen der Stadt Münchberg die Privilegien und Rechte der Reichsstadt Nürnberg. Dies wird von Kaiser Karl IV. gebilligt.
Kaiser Karl IV. verpfändet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg das Schultheißenamt und den Zoll zu Nürnberg.
Kaiser Karl IV. überträgt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg auf Lebenszeit die Burg zu Nürnberg zusammen mit den Abgaben der dortigen Bürger und der dortigen Juden.
Der regierende Rat wird auch "Kleiner Rat" genannt, um ihn besser von der zweiten Kammer, den "Genannten" oder dem "Grossen Rat" unterscheiden zu können.
Zusammen mit den drei Ratsherren, die der "Kleine Rat" aus der eigenen Gruppe der "Alten Genannten" wählt, bilden die beiden Gewählten des "Grossen Rats" das fünfköpfige Kur- oder Wahlherrengremium.
Die Bürger der Stadt Nürnberg schenken Kaiser Karl IV. 2000 Gulden. Sie erhalten zunächst eine Bestätigung von Gerlach von Hohenlohe, Ende des Monats bedankt sich der Kaiser selbst für die Schenkung und weist die Zahlung an Gerlach an.
Kaiser Karl IV. befreit die Kaufleute von Nürnberg von Zöllen und Geleit, die sie dem Burggrafen zu Nürnberg, den Grafen von Wertheim, den Grafen von Hohenlohe und Gottfried von Bruneck zu zahlen hatten.
Die ausgedehnten Reichswälder um Nürnberg weisen eine planmäßige Forstwirtschaft auf.
Graf Burkard von Hardegg, Burggraf von Magdeburg, setzt als Hofrichter Kaiser Karls IV. Heinz Werntzer den Jüngeren in die Nutzgewähr der Güter Heinrich Werntzers des Älteren ein. Diese Güter befinden sich u.a. in Rothenburg. In einer zweiten Urkunde wird Heinz Werntzer in Nutzgewähr über Häuser in Rothenburg eingesetzt, in denen vorher dessen Vater und Bruder wohnten, außerdem über ein Haus mit Scheune und Garten vor dem Klingentor und weitere Güter, die dem Rothenburger Konrad Werntzer gehörten. In diesem Anspruch sollen ihn u.a. die Bürger von Nürnberg, Rothenburg und Dinkelsbühl schützen.