Der Bamberger Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim gibt dem Handwerk der Schuhmacher eine Ordnung, wie sie schon sein Vorgänger Weigand von Redwitz gegeben hatte.
Erst durch einen Rezess von 1748 werden sämtliche Immunitäten dem Bamberger Fürstbischof überlassen, von diesem aber dem Domkapitel eine Entschädigung durch Anteil an den Revenüen zugestanden.
Zu Anfang des Jahres 1750 wird die Stadt Bamberg in vier Teile geteilt und jedem dieser Teile der ihm anliegende Bezirk einer der Immunitäten mit Vogteilichkeit inkorporiert. Jedem dieser neuen Stadtviertel wird ein Bürgermeister vorgesetzt, der sich bei Appellationen an die fürstliche Regierung wenden kann.
Es wird für Stadt und Land Bamberg eine Leinwandmanufaktur errichtet.
Der Hochgerichtsbereich umfasst folgende 9 Hochgerichtssprengel: Hochstift Bamberg besteht aus dem Centamt (Halsgericht) Enchenreuth, dem Centamt Kupferberg (Sitz Marktschorgast) mit den Halsgerichten Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktschorgast und Marktleugast, dem Centamt (Halsgericht) Stadtsteinach und dem Centamt (Halsgericht) Wartenfels.
Suffraganbistümer des neu gebildeten Erzbistums Bamberg sind Würzburg, Eichstätt und Speyer.
Bamberg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberfranken.