Der Bamberger Bischof Eberhard II. von Otelingen hat schon 1151 namhaften Grundbesitz innerhalb der Cent von den Grafen von Henneberg erworben. Hierzu zählen die Burg Nordeck, das Allod und Markt Steinach sowie Gebiete bis zur Rodach im Norden.
In den Wirren des Meranischen Erbfolgestreits erbaut der Vogt von Weida eine Burg in Marktschorgast, muss sie jedoch 1293 auf Befehl König Adolfs von Nassau dem Bischof von Bamberg ausliefern. Im älteren bischöflichen Urbar von 1323/37 sind Burg und Markt mit einigen Siedlungen im Umkreis bischöflich, 1337 erscheint dort der bischöfliche "Richter".
Stadterhebung von Stadtsteinach.
Das "Oberamt Kupferberg mit den sechs Halsgerichten" entstand zur Einsparung von Beamtenstellen aus den ursprünglichen selbständige Gerichts- und Verwaltungsämtern Stadtsteinach, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktschorgast, Marktleugast und Rodeck-Enchenreuth, die noch im 14. Jahrhundert als bischöfliche "officia" mit eigenen adeligen Amtleuten besetzt sind.
Stadtsteinach wird als "Obersteinach" erwähnt.
Früheste Erwähnung der im Frankenwald verbreiteten Eisenhämmer mit dem zwei Stunden von der Stadt entfernten Waffenhammer.
Eine Hammermühle, die jetzt eine Getreidemühle ist, wird genannt.
Schon im 14. Jahrhundert ist der Markt mit Ausnahme der hohen Rügen vom Gericht des bischöflichen Vogtes oder Amtmanns befreit.
Laut dem Pfarrregister muss der Schulmeister den Zehnt der Erträge seines Gartens an den Pfarrer abgeben.
In Stadtsteinach ist ein Halsgericht belegt, das bei schweren Verbrechen "Hand und Hals" angeht, d.h. Leibesstrafen verhängt. Die Halsgerichte waren Schöffengerichte, die in jüngerer Zeit meist ausschließlich von den betreffenden Ratsbürgern besetzt waren und unter Vorsitz des landesherrlichen Richters öffentlich tagten. Sie waren daher landesherrliche Hoch- und Blutgerichte für die "vier hohen Rügen", Mord, Raub, Notzucht und Diebstahl wie für alle damit zusammenhängenden "Malefizfälle".