Der Ort erhält das Stadtrecht von Kaiser Karl IV.
Die Vermutung, dass die Errichtung des altertümlich wirkenden, zeitweise als Kapelle genutzten Rundbaues (ehemalige Marienkapelle) in Ludwigsstadt und somit auch die Entstehung Ludwigsstadt ins 9. oder 10. Jahrhundert zu datieren sei, ist seit den in dem Rundbau vorgenommenen Ausgrabungen, die den Baubeginn für die Zeit um 1400 ermittelten, endgültig widerlegt.
Es werden Eisenwerke genannt.
Graf Wilhelm von Orlamünde verkauft Schloß Lauenstein, das zur Herrschaft Lauenstein gehört, an den Burggrafen von Nürnberg.
Der Burggraf von Nürnberg ist aus Geldmangel gezwungen, Schloss Lauenstein mit der dazugehörigen Herrschaft - darunter Ludwigsstadt - an die Grafen Ernst und Ludwig von Gleichen zu Blankenhain abzutreten.
Die Grafen von Schwarzburg kaufen die Herrschaft Lauenstein den Grafen von Gleichen ab und besitzen sie als brandenburgisches Lehen.
Philipp von Seldeneck und Jakob Heimburg werden mit Lauenstein belehnt.
Es werden Schmelzhütte und Hammer genannt.
Philipp von Seldeneck und Jakob Haimburg bestätigten der Stadt eine Reihe detailliert aufgeführter Rechte. Darin sind sechs "Rathesmeister" genannt, von denen jährlich wechselnd je zwei als Bürgermeister fungierten. Die Wahl eines Bürgermeisters oder Ratsmitgliedes sollte vom Rat unter Hinzuziehung des Schultheißen, der Gotteshausmeister und vier Vertreter der Bürgerschaft ("Gemein") vorgenommen werden, wobei der Gewählte von der Herrschaft zu bestätigen war. Bürgermeister und Rat verfügten über die niedere Gerichtsbarkeit, nicht aber über die Lehensherrschaft in Ludwigstadt. Neben einem allgemeinen Aufsichtsrecht über die Stadt und die öffentliche Ordnung (Gebot und Verbot) hatten sie vor allem auch die Tätigkeit von Handwerkern und Kaufleuten und die Einhaltung der Ludwigsstadtäer Maße und Gewichte zu überwachen.
Die Stadtburg wird als Schulhaus eingerichtet.