Kaiser Ludwig IV. bestätigt Gottfried von Hohenlohe gewisse Freiheiten für seine Städte Röttingen und Weikersheim.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass Gottfried und Margarete von Brauneck wegen der Freiheit, die er Gottfried von Hohenlohe in den Städten Röttingen und Weikersheim gegeben hat, kein Schaden entstehen soll. So sollen deren Leute in den genannten Städten nicht Bürger werden können; sollten bereits solche Bürgeraufnahmen stattgefunden haben, haben die von Brauneck weiterhin Zugriff auf ihre Leute wie zuvor.
Graf Ludwig von Oettingen bekommt vom Hochstift Würzburg den halben Weinzehnt zu Weikersheim, den er vorher als Lehen besaß, und einen halben Hof zu Weikersheim als Eigenbesitz. Dafür übergibt Graf Ludwig von Oettingen dem Hochstift die Burg Michelstein, die er vorher besessen hatte und bekommt diese als Lehen zurück.
Kraft von Hohenlohe und sein Sohn sprechen Elisabeth, der Witwe Gottfrieds von Hohenlohe, Burg und Stadt Weikersheim auf Lebenszeit zu. Nach dem Tod Elisabeths soll beides wieder den Schenkern oder deren Erben zufallen.
Anna von Hohenlohe bestätigt, dass Burg und Stadt Weikersheim als Lehen vergeben wird.
Kraft und Anna von Hohenlohe geben dem Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg im Austausch dafür, dass er Röttingen als Eigengut an das Hochstift Würzburg gegeben hat, Burg und Stadt Weikersheim. Von diesem erhalten es die Vorbesitzer wiederum als Lehen.
Die Witwe Elisabeth von Hohenlohe übergibt dem Hochstift Würzburg ihre Stadt und Burg Weikersheim, die aber nach ihrem Tod wieder an ihren Sohn Kraft von Hohenlohe fallen soll.
Das Hochstift Würzburg bestätigt die Urkunden über den halben Teil der Stadt und Burg Krautheim und Weikersheim vom 30./31.8.1346.
Weikersheim wird als "Wyggersheim" erwähnt.
Die Witwe Elisabeth von Hohenlohe entbindet das Hochstift Würzburg für den Fall der Wiederantwortung von Weikersheim von den versprochenen Natural- und Geldreichnissen.