Dem Bergmeister als Vorstand des Bergamtes beigeordnet sind ein Bergschreiber und ein Berggegenschreiber, die für die Buchführung und die Verrechnung der Einnahmen mit dem landesherrlichen Kastner sorgen, daneben weiteres technisches Personal, dessen Zahl je nach Konjunktur des Bergbaues schwankt.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Die Steuerleistung der Stadt an den Landesherrn beträgt 28 1/2 Gulden.
Die Erhebung zur Pfarrei kommt nicht zustande. Sie scheitert wohl an der mangelnden materiellen Ausstattung der Pfarrstelle.
Die Steuerleistung der Stadt an den Landesherrn beträgt 30 Gulden.
Die Pfarrei Goldkronach wird neu gegründet.
Es zählt neben dem Bergmeister und dem in Personalunion als Gegenschreiber tätigen Bergschreiber ein Schmelzer zum Amtspersonal.
Unter den im Jahr 1619 ansässigen 97 Haushaltsvorständen befinden sich 69 Handwerker, ein Wirt, neun Ackerbürger und 18 Tagelöhner, wobei letztere wohl im Bergbau beschäftigt sind.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts wird das Bergamt in Goldkronach aufgrund des Niedergangs des Bergwerkbetriebs aufgehoben und nach Naila verlegt.
Es werden 85 steuerpflichtige Hausbesitzer erfasst.