König Ruprecht I. erlaubt Wilmundsheim, sich Stadt zu nennen.
König Ruprecht I. erlaubt, dass sich das Dorf mit Mauern umgeben und Stadt nennen dürfe.
Die Stadt erhält das Recht, einen Jahrmarkt an St. Bartholomäus und einen Wochenmarkt abzuhalten.
König Ruprecht erlaubt, dass sich das Dorf mit Graben und Mauer umgeben und Stadt nennen dürfe und sich fortan nach der Burg Alzenau zu benennen habe.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
Nach dem Verkauf des Landrichteramts durch die Herren von Eppstein an das Erzstift Mainz wird Mainz Teilhaber und richtet seitdem zusammen mit Hanau in Alzenau.
Mühlen und Weinanbau sind bezeugt.
Der städtische Charakter geht wieder verloren, auch weil sich Alzenau nicht ummauert hat.
Der Centgraf, der die "gesamte öffentliche" und peinliche Gerichtsbarkeit in seinen Händen vereinigte, versah ein Amt nach seiner Wahl auf die Dauer eines Jahres in Alzenau, wenn er sich gut hielt, für sein Lebtag. Nach erlangtem Urteil führte er das Urteil mit dem Gericht oder einigen Schöffen aus.
Im allgemeinen wurden im Jahr drei ordentliche oder " ungebotene" Gerichtstage gehalten; das Gericht Somborn kannte zwei, Alzenau vier. Daneben gab es die gebotenen Gerichtstage, die alle 14 Tage einbeurfen wurden, wenn mindestens drei Männer es verlangten. Die Verkündung des Gerichts geschah in der Pfarrkirche oder durch einen Landsknecht.