Gründungen und Stadterhebungen der Henneberger gegen das Würzburger Hochstift waren: Königshofen (gegen Neustadt und Mellrichstadt) und Münnerstadt.
Der Würzburger Bischof Herrmann I. von Lobdeburg beginnt im Ausbau der Landesherrschaft, Orte am Fuße der Burgen zu befestigen und in der Folgezeit diese Orte zu Städten zu erheben. Auch die Orte Neustadt, Fladungen und Bischofsheim sind von diesen Aktivitäten betroffen.
Neustadt an der Saale wird befestigt.
Es gibt eine offene Fehde zwischen den Hennebergern und dem Bischof von Würzburg.
In den Urkunden ist kein Vogt im Salzgau mehr zu finden. Stattdessen fungieren Schultheiße als bischöfliche Beamte.
Neustadt an der Saale entwickelt sich aus der alten Dreiheit Salz-Obersalz-Brendlorenzen.
Neustadt wird als Stadt genannt, nämlich als "nova civitas".
Der erste, am 22. August 1257 genannte Bürger von Neustadt, H(einrich) genannt vom Rotenkolben, gehört wohl der Patrizierfamilie gleichen Namens an, die bereits 1233 in Würzburg bezeugt ist.
1265 sind die Grundzüge der Stadtverfassung bereits zu erkennen: Der bischöfliche Schultheiß Friedrich, die Schöffen (scabini) und die Gemeinde (universitas) von Neustadt stellen eine Urkunde für Wechterswinkel aus, die zudem von 19 Bürgern und einem Schulmeister bezeugt wird.
Seit der "Goldenen Freiheit" bzw. der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" ernennt nicht mehr der Burggraf, also der Graf von Henneberg, sondern der Bischof von Würzburg den Zentgrafen. Der Bischof verleiht diesem zudem den Blutbann.