Kaiser Sigismund verleiht Eibelstadt das Recht, sich zu befestigen, ein Siegel zu führen und Märkte abzuhalten.
Eibelstadt erhält das Recht, einen allsonntäglichen Wochenmarkt und Jahrmärkte am Sonntag nach Laurentius und am Sonntag nach Ostern abzuhalten.
Mit dem Stadtrecht erhielt Eibelstadt einen Mauerring.
Eibelstadt wird als "civitas" bezeichnet.
Eibelstadt wird von Kaiser Sigismund zur Stadt erhoben.
Eibelstadt gehört zum Archidiakonat und Landkapitel, später zum Dekanat, Kitzingen.
Eibelstadt hat ein Stadtgericht, das 14-tägig zusammentritt und einen inneren und einen äußeren Rat, die von zwei Bürgermeistern geleitet werden. Andere "Amtepersonen" sind: Stadtschreiber, Gotteshauspfleger, Stadtbaumeister, vier Viertelmeister und ein Stadthauptmann.
Der Würzburger Dompropst Ruprecht von Wittelsbach erhält die Fähre in Eibelstadt vom Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach zu Lehen. Ruprecht verleiht diese wiederum dem Eibelstädter Rat.
Der Würzburger Dompropst Kilian von Bibra erhält die Fähre in Eibelstadt vom Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg zu Lehen. Kilian verleiht diese wiederum dem Eibelstädter Rat.
Kaiser Friedrich III. erhält von den Marschalk von Pappenheim einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mitsamt einem Weingarten am "zan" (Flurname), die von Kaiser und Reich zu Lehen gehen. Diese Güter wurden den Marschalk vom Würzburger Domkapitel verpfändet, dem sie der Kaiser nun wieder leihen möge. Dies tut er aber nicht, stattdessen wird der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg Lehnsnehmer. Eibelstadt wird "exfelstat" genannt.