Rothenfels wird erstmals als Pfarrei erwähnt.
Rothenfels ist als Stadt bezeugt; von einer förmlichen Stadtrechtsverleihung ist nichts bekannt.
Im Vertrag Kaiser Ludwigs IV. und seiner Söhne mit dem Hochstift Würzburg werden die Gebietsansprüche im Rothenfelser und Gemündener Bereich geregelt. Dabei bekommen die Söhne Ludwigs 2/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie 2/3 der Burg und Stadt Gemünden. Das Hochstift erhält 1/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie von Gemünden. Desweiteren wird vereinbart, dass im Kriegsfall zwischen Ludwigs Söhnen bzw. seinen Erben mit dem Hochstift Würzburg kommen sollte, so sollen die Burg und Stadt Rothenfels, wie auch Gemünden sich neutral verhalten. In dieser Urkunde wird Rothenfels erstmals "Stadt" genannt.
Kaiser Ludwig IV. und seine Söhne übergeben dem Hochstift Würzburg ein Drittel von Burg und Stadt Rothenfels sowie Gemünden, zusammen mit den Zugehörungen.
Herr Ulrich von Hanau und sein Sohn verzichten auf ihre Ansprüche an der Burg und Stadt Rothenfels sowie Gemünden mitsamt seinen Zugehörungen.
Die Söhne Kaiser Ludwigs IV. verpfänden ihre zwei Drittel an der Burg und der Stadt Gemünden und ein Viertel ihres Anteils an der Burg und der Stadt Rothenfels an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel für 4600 Pfund Heller.
Würzburg setzt einen Vogt und Amtmann in Rothenfels ein.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verkauft an Heinrich von Reinstein, Erzpriester von Würzburg, die Burgen Rothenfels und Gemünden.
Das Hochstift Würzburg verkauft an den Domherrn Richard von Sebech eine jährliche Gült von 70 Pfund Hellern für 700 Pfund Heller auf seinen Besitzungen zu Heidingsfeld um die Herrschaften Rothenfels und Gemünden freizulösen. Dies geschieht unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Kaiser Ludwig IV. bekundet dem Würzburger Bischof Albrecht seine Absicht, seinen Teil der Festen Gemünden und Rothenfels lösen will.