Der Inhaber Marktbreits, Friedrich von Seinsheim, stirbt 1501; sein Sohn Michael war Domherr zu Würzburg geworden, die Tochter Margaretha hatte Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechburg geheiratet, der lange Zeit für seinen Schwager und seine Frau die Vogtei über Marktbreit innehatte. Da die Ehe kinderlos war und der einzige männliche Seinsheimer der Linie Wässerndorf geistlichen Standes war, trug das Geschwisterpaar sein Dorf "Unternbreit" 1517 dem Würzburger Bischof Lorenz von Bibra als Sohn- und Tochterlehen auf, mit dem Vorbehalt, dass der jeweilige Inhaber des Lehens dieses seinen nächsten Verwandten verschaffen dürfe.
Michael von Seinsheim vererbt 1529 seinen halben Teil an dem Ort Marktbreit seinem Vetter Wolf von Seinsheim zu Wässerndorf.
Wolf von Seinsheim überträgt das Lehen Marktbreit zu gleichen Teilen seinen Töchtern und deren Gatten, die aber das Lehen gegen eine Geldsumme den beiden Söhnen Wolfs abzutreten haben, falls diese von den langen Heerfahrten außer Landes jemals heimkehrten.
Die Hälfte Marktbreits, nämlich der Teil aus Margaretha von Seinsheims (verheiratet mit Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechberg) Erbe, geht 1538 auf die Linie Seinsheim-Hohenkottenheim über. Diese Hälfte erbt Jörg Ludwig von Seinsheim, der zu diesem Zeitpunkt als Oberst außer Landes weilt.
Nach der Markterhebung wird Niedernbreitbach zu Marktbreit.
König Ferdinand I. erhebt Marktbreit ("das Dorf Undernbrait") zum Markt und verleiht allen Bewohnern die Markt- und Bürgergerechtigkeit mit dem Recht, sich Bürger nennen zu dürfen. Ferner verleiht der König den Bewohnern wöchentlich am Montag einen Wochenmarkt sowie jährlich vier Jahrmärkte (5. Sonntag vor Ostern, 24. Juni, 29. September und 6. Dezember).
Friedrich Joachim von Seckendorff nutzt die Abwesenheit seines Schwagers, des im Ausland weilenden Jörg Ludwig von Seinsheim, und verschafft sich durch Belehnung des Hochstifts dessen Hälfte an Marktbreit. Als Jörg Ludwig von Seinheim jedoch zurückkehrt, löst er 1552 den halben Teil aus dem Erbe der Töchter Wolfs ein, während er vorerst dem Seckendorff die andere Hälfte belässt.
Kaiser Ferdinand I. verleiht auf Bitten des kaiserlichen Rats Georg Ludwig von Seinsheim den Einwohnern Marktbreits ("Undernbreit") die Freiheit von Steuern. Sollten die Stadtherren aus bestimmten Gründen Steuern oder Ungeld erheben müssen, dann ist die Steuerbefreiung hinfällig.
Als Friedrich Joachim von Seckendorff 1573 stirbt, fällt sein halber Teil von Marktbreit an den (kinderlosen) Jörg Ludwig von Seinsheim bzw. später an seine Linie Seinsheim-Erlach zurück.
Georg Ludwig von Seinsheim trägt seinen Ort Marktbreit dem Hochstift Würzburg als Erblehen mit dem Recht der freien Verfügung auf.