Burggraf Albercht und seine Gemahlin erlassen für die Stadt Königsberg Statuten.
Es wird ein Augustinerkloster durch die Stiftung Kunigunds von Sternberg, der Tochter von Dietz Truchsess von Wetzhausen, vor der Stadt gegründet.
In der Teilungsurkunde des Erbes von Albrecht dem Schönen erhalten Herzog Swantibor I. von Stettin und seine Frau Anna die Orte Königsberg, Schildeck (bei Bad Kissingen), Bad Kissingen, Nüdlingen (bei Bad Kissingen), Altdorf (bei Nürnberg), Heroldsberg (bei Nürnberg) und Bruck (bei Nürnberg).
Eberhard von Buchenau, Konrad und Apel von Rumerode, Heinz und Fritz von der Tann, Simon, Konrad, Otto und Karl von Steinau besetzen die Stadt Königsberg.
Die umfangreiche Gerichtsordnung zeugt von der Freiheit, die der Stettiner Herzog seinen fränkischen Besitzungen lässt.
Swantibor I., Herzog von Stettin, übergibt dem Augustinerkloster Weinberge gegen eine Totengedenkmesse für die verstorbene Herzogin Anna vierteljährlich Donnerstagabend und Freitagmorgen.
Der Rat erhält die Erlaubnis zur freien Bürgeraufnahme.
Der Würzburger Bischof verpflichtet sich bis Weihnachten 1394 7000 Gulden als erste Rate für Königsberg zu zahlen.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin bestätigt den Erhalt von 3000 Gulden vom Würzburger Bischof, die ihm dieser wegen des Kaufs von Königsberg noch geschuldet hatte.
Laut Lorenz Fries zahlt der Würzburger Bischof eine weitere Rate in Höhe von 300 Gulden für Königsberg an Swantibor.