Es gibt eine Stadtmauer.
Kaiser Ludwig der Bayer bewilligt dem Grafen Berthold VII. von Henneberg die Erhebung eines Umgelds, das zum Mauerbau verwendet wird.
Der Ort wird im Salbuch der Henneberger erwähnt.
Königshofen erhält den ersten Jahrmarkt, für den 3. Sonntag nach Ostern, durch König Ludwig IV.
Der Ort kommt von den Hennebergern an das Hochstift Würzburg.
Bei der hennebergischen Erbteilung wird Königshofen zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg geteilt.
Graf Eberhard von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart und Gräfin Elsbeth von Wirtenberg befehlen den Pfandinhabern an den ganz oder teilweise dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, darunter Münnerstadt, Schweinfurt, Irmelshausen und Königshofen, die Pfandeinlösung zu gewähren.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth befehlen den Pfandinhabern der dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, die Pfandeinlösung zu gewähren. Zu den Burgen und Städten gehören unter anderem Münnerstadt und Schweinfurt.