Der Ort wird als "oppidum dictum Raeganshof" erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt Burggraf Friedrich von Nürnberg den Besitz der Stadt Hof.
Es gibt einen Rat, der aus zwölf Ratsfreunden besteht, und dem Bürgermeister vorstehen.
Aus dem späten 13. Jahrhundert ist ein Siegel erhalten (CIVITATIS DE CURIA).
Die Burggrafen Johann II. und Albrecht von Nürnberg übereignen dem Kloster Waldsassen das Patronatsrecht über Hof ("Curia Renitzze").
Da das ganze Gebiet Regnitz heißt, wird der Königshof "Raegentzhof" oder "Hof" genannt. 1352 ist die Rede von "zum hof Reknitz." Auf Lateinisch heißt er "Curia."
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Die Burggrafen Johann, Albrecht und Friedrich zu Nürnberg verleihen Hof an den Vogt zu Weida.
Es werden ein Bürgermeister und ein Rat für die Stadt Hof erwähnt.
Es sind zwölf Ratsherren belegt.