Kaiser Rudolf II. beglaubigt und bestätigt auf Bitten des Schultheißen, Bürgermeisters und Rats von Marktbreit das Steuerprivileg für Marktbreit vom 31.10.1562.
Kaiser Ferdinand II. bestätigt Marktbreit das Steuerprivileg Kaiser Ferdinands I. vom 31.10.1562.
Der Würzburger Bischof Franz von Hatzfeld lässt sich in Marktbreit huldigen, bestellt Wolf Christoph von Seckendorff zu seinem Amtmann und belehnt ihn mit dem halben Teil des Ortes, den dieser als Lehen beansprucht.
Marktbreit wird in Merians "Topographia Franconiae" als Marktfleck bezeichnet. Der Ort werde "Marck-Brait" oder "Undern-Brait" genannt, zur Unterscheidung vom einer anderen Herrschaft gehörigen Obernbreit.
In einem Vergleichsrezess wird den Grafen von Schwarzenberg Marktbreit mit der hohen fraischlichen Obrigkeit samt der geistlichen Jurisdiktion als rechtes Mannlehen des Fürstbischofs zugesprochen. Mit Ausnahme von vier markgräflichen und drei domstiftischen Häusern ist fortan Marktbreit ganz schwarzenbergisch.
Seit 1665 steht in Marktbreit ein schwarzenbergischer Galgen.
Wilhelm Leopold Beck, kaiserlicher Notar, beglaubigt die Abschrift des Steuerprivilegs für Marktbreit vom 31.10.1562.
Die königliche Regierung des Untermainkreises verleiht der Gemeinde Marktbreit auf Antrag zu den in Marktbreit schon bestehenden vier Jahrmärkten noch je einen am Sonntag nach Walpurgis (Walpurgis: 1. Mai) und am Sonntag nach Bartholomäi (Bartholomäi: 24. August). Der zuletzt genannte Markt wurde an Stelle des von der Gemeinde vorgeschlagenen Termins am Sonntag nach Laurentii (Laurentius: 10. August) von der Regierung festgesetzt, da dieser Termin mit dem Bartholomäimarkt zu Mainbernheim zusammenfällt.
König Max I. Joseph von Bayern verleiht Marktbreit das Stadtrecht. Wegen seiner Einwohnerzahl von 428 Familien wird Marktbreit in die Städte 3. Klasse eingereiht.
Marktbreit gehört heute zum Landkreis Kitzingen im Regierungsbezirk Unterfranken.