In der Urkunde, in der Kraft und Anna von Hohenlohe die Herrschaften Ingolstadt, Reichelsberg und Röttingen, dies mit Burg und Stadt, an das Hochstift Würzburg für 47000 Pfund Heller verkaufen, wird auch der Weinzins zu Heidingsfeld mit verkauft.
Kraft von Hohenlohe verkauft die Gerichtsgewalt in Burg und Stadt Röttingen (ein Lehen des Stifts Fulda) an den Bischof von Würzburg. Da Röttingen zwischenzeitlich im Besitz von Hirsau und Fulda gewesen ist, muss die Abtei Fulda hierzu die Zustimmung geben.
Kraft von Hohenlohe und seine Gemahlin Anna verpflichten sich zur Hebung des Lehenverbandes der an das Hochstift Würzburg verkauften Burg und Stadt Röttingen von Fulda binnen Jahresfrist.
Die Bürgermeister, der Rat und die Bürger von Rothenburg o. d. Tauber bestätigen, dass die 6000 Pfund Heller, die Kraft von Hohenlohe ihnen schuldet, durch den Verkauf der Stadt Röttingen an das Hochstift Würzburg von diesem übernommen werden.
Der Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg überträgt mit Zustimmung des Kapitels Burg und Stadt Röttingen als Eigengut an das Hochstift Würzburg.
Kraft und Anna von Hohenlohe befehlen der Stadt Rothenburg und dem Röttinger Amtmann Walther Küchenmeister, dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel Burg und Stadt Röttingen zu übergeben. Rothenburg soll dafür 6000 Pfund Heller vom Hochstift erhalten. Am 16.10. bestätigt die Stadt den Erhalt der Summe.
Kraft und Anna von Hohenlohe geben dem Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg im Austausch dafür, dass er Röttingen als Eigengut an das Hochstift Würzburg gegeben hat, Burg und Stadt Weikersheim. Von diesem erhalten es die Vorbesitzer wiederum als Lehen.
Graf Eberhard von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
In einer Urkunde bestätigen Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth den Empfang der Abschlagszahlungen für die an das Hochstift Würzburg verkauften Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.