In der Teilungsurkunde des Erbes von Albrecht dem Schönen erhalten Herzog Swantibor I. von Stettin und seine Frau Anna die Orte Königsberg, Schildeck (bei Bad Kissingen), Bad Kissingen, Nüdlingen (bei Bad Kissingen), Altdorf (bei Nürnberg), Heroldsberg (bei Nürnberg) und Bruck (bei Nürnberg).
Der Pfarrer von Königsberg und der Herzog von Stettin haben das Patronatsrecht über das Frühmessebeneficium in Nüdlingen.
Otto von Heldritt wird 1384 und 1392 als Pfarrer von Kissingen genannt.
Die Brüder Otto, Andreas und Peter verkaufen ihre Zehntenanteile in Kissingen an Swantibor I., Herzog von Stettin, und seine Frau Anna.
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.
Die Herzöge Swantibor III. und Bogislaw VII. von Pommern-Stettin verkaufen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Burg und Stadt Kissingen.
Es wird ein Schulmeister erwähnt.
Es wird erstmals eine Schule erwähnt.
Der Schulmeister tritt als Zeuge auf.
Die Verleihung eines Jahr- und eines Wochenmarkts durch Kaiser Ludwig den Bayern ist zwar durch die Ungunst der Überlieferung nicht erhalten geblieben, durch eine Urkunde von 1396 aber gut bezeugt. Darin bekundete Bischof Gerhard von Würzburg, dass die Bürger "unnser Statt" Kissingen ihm "einen brieff mit einem anhangenden kayserlicher Maiestet Inßigel" Kaiser Ludiwgs vorlegten, worin dieser ihnen einen freien Markt zu Jakobi (25. Juli) und einen Wochenmarkt jeweils montags verliehen habe. Der Bischof bestätigte dieses Marktprivileg und bewilligte darüber hinaus noch einen Jahrmarkt "uf sant Jorgen tage" (23. April).