Im Steuerverzeichnis rangiert Miltenberg vor allen anderen Städten des Mainzer Oberstifts.
1407 führen die Spannungen zwischen Gemeinde und Rat zu einem offenen Konflikt: keine Ratssitzung und Abhörung der Bürgermeisterrechnungen dürfen ohne Präsenz des Burggrafen, Stadtschultheißen oder Amtskellers stattfinden.
Das Gerichtbuch der Stadt erwähnt drei Zünfte.
In Miltenberg sind nach der Messe am Donnerstag und am Sonntag Wochenmärkte belegt.
Das kodifizierte Heimgericht wird erwähnt.
Die Regelungen der "Statuta und Heimgerichte" werden mehrmals bekräftigt (1422, 1426 und 1434).
Die zehntägige Messe wird als zweitägiger Jahrmarkt auf den 29. September verlegt.
Klaus Münzmeister von Würzburg urkundet, dass der Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun derzeit eine silberne Münze zu Miltenberg schlagen lässt und Graf Johann von Wertheim dieselbe Münze durch ihn hat schlagen lassen. Bei einem Probationstag in Miltenberg habe es sich gezeigt, dass die von ihm geschlagene Münze schlecht ist, so dass er den beiden mit Leib und Gut verfallen ist. Auf Fürbitte einiger Adliger wurde ihm die Strafe erlassen, er darf aber lebenslänglich nicht mehr münzen und auch nicht das Mainzer Stift betreten.
Die älteste Zunfturkunde der Stadt Miltenberg für die Fischer- und Schifferzunft wird erwähnt.
Die Söhne und Töchter von Zunftbrüdern dürfen ihre Hochzeit im Hümplerhof feiern.