Zwei Bürgermeister, ein Patrizier und ein Zunftmeister führen die Geschäfte der Stadt gleichberechtigt.
Wer Mitglied im kleinen Rat werden will, muss über ein Vermögen von mindestens 100 Gulden verfügen, allerdings kann bei besonderer Begabung von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden.
Jedes Geschlecht mit dem gleichen Vaternamen durfte nur zwei Mitglieder in den kleinen Rat schicken. Brüder oder Vater und Sohn durften nicht gleichzeitig Mitglied sein.
Vernichtende Niederlage des schwäbischen Städtebundes mit Dinkelsbühl bei Döffingen.
Aus dem Jahre 1393 stammt die einzige mittelalterliche Stadtrechtsaufzeichnung (Statuta Civitatis Dinkelsbuhl).
Als König Albrecht I. Ulmer Stadtrecht verleiht, ist die Stadt wieder einmal an die Oettinger verpfändet.
König Ruprecht bestellt Schiedsrichter, um den Streit der Stadt mit den Grafen von Oettingen zu schlichten.
Es kommt zum Vergleich im Streit der Stadt Dinkelsbühl mit den Burggrafen von Nürnberg über Territorialansprüche.
Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
König Sigismund überschreibt das von Burggraf Friedrich von Nürnberg ausgesetzte Jahrgeld auf die Steuer der Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Dinkelsbühl und Windsheim.