Hermann Stehler stiftet 1000 Pfund Heller für wohltätige Zwecke.
Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, gibt seine Zustimmung zur Verpfändung von Parkstein, Flozz und Zugehörungen, Windsheim und Weißenburg sowie 1000 Pfund Geld Judenzins zu Nürnberg für 14000 Mark lötiges Silber durch König Karl IV. an Johann und Albrecht, Burggrafen von Nürnberg.
Bischof Albert von Würzburg benennt den Priester Gottfried Stretz zum Vikar der Kirche Sankt Katharina in Windsheim.
Weinbau wird erwähnt.
Als Ergebnis der erneuten Selbstauslösung aus der Verpfändung verspricht Kaiser Karl IV. die "völlige Unverpfändbarkeit", die von den Kurfürsten und anderen Reichsstädten bekräftigt wird.
Kaiser Karl IV. gelobt, die Städte Weißenburg und Windsheim nicht mehr zu versetzten, nachdem sie sich um 28000 Gulden, wobei er 8000 Gulden als Hilfe beigesteuert hat, selbst gelöst haben.
Nachdem sich die Bürger von Windsheim selbst aus der Verpfändung an die Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, erlaubt Kaiser Kart IV. dem Bürgermeister, dass die Stadt ein Ungeld erheben darf, wie es die Bürger von Rothenburg erheben.
Rat und Gemeinde der Stadt Windsheim verpflichten sich mit dem Rat der Stadt Nürnberg, künftig nur demselben römischen Kaiser und König zu huldigen wie dieser.
Kaiser Karl IV. gelobt, die zur Landvogtei Nürnberg gehörende Stadt Weißenburg und die zur Landvogtei Rothenburg gehörende Stadt Windsheim nie mehr zu versetzen.
Kaiser Karl IV. gewährt den Reichsstädten Weißenburg und Windsheim, nachdem sie sich selbst aus der Verpfändung frei gekauft haben, Steuererlass auf 20 Jahre.