Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt seinem Leibarzt Jacob Lichtenberger ein Jahresgehalt von fünfzig rheinischen Gulden, die er aus dem Zins der Stadt Bayreuth bezieht.
Burggraf Johann von Nürnberg gestattet den Geistlichen in den Ämtern von Kulmbach, Bayreuth, Creußen, Schauenstein und Münchberg über ihre Habe testamentarisch zu bestimmen.
Burggraf Johann von Nürnberg stiftet dem Spital zu Bayreuth den Getreidenzins.
Nach der Zerstörung der Stadt durch Hussiteneinfälle wird sie wieder aufgebaut.
Vor dem Hussiteneinfall von 1430 entrichtet Bayreuth jährlich die Summe von 800 Pfund Heller an Steuer und Stadtzinsen an die Burggrafen.
Im Anschluss an den Hussiteneinfall von 1430 kommt es zu einem offen ausbrechenden Konflikt zwischen Rat und Stadtgemeinde. Die Forderung der Gemeinde nach einer ständigen Vertretung im Rat ist motiviert durch eine sich steigernde Kritik an der Finanzpolitik des Stadtregiments und am hochmütigen Gebaren einzelner Ratsmitglieder, die sich nach dem Hussiteneinfall und der dabei offenkundig gewordenen Schwäche der Ratsmacht zum offenen Aufruhr steigert.
Die von Markgraf Friedrich I. unterstützte Änderung der Ratsverfassung findet im Einigungsbrief von 1432 ihren Niederschlag. Die darin festgelegten Grundsätze für die Zusammensetzung des Stadtregiments bleiben größtenteils bis zum Ende der Markgrafenzeit verbindlich. Neben das bestehende zwölfköpfige Ratskollegium, dem seither sogenannten Inneren Rat, tritt nun als "Äußerer Rat" eine sechsköpfige Vertretung der Gemeinde. Ihr obliegt fortan im wesentlichen die Mitwirkung bei finanziellen Angelegenheiten, namentlich bei der jährlichen Rechungslegung und der Veranlagung zur Stadtsteuer.
In Privilegien werden erstmals die stattfindenden Märkte genannt, neben den Hauptmärkten "Wachskirchwey" (Lichtmess), "Pfingstkirchwey" und "Kalte Kirchwey" (Martini) auch der Wochenmarkt.
Es bürgert sich die ungeschriebene Norm ein, die neu zu wählenden Mitglieder des Inneren Rates aus dem Äußeren Rat zu entnehmen. Letzterer fungiert daher in der Praxis als Durchgangsstation und Ausleseinstitution für den Inneren Rat.
Die Existenz eines Spitals vor der Spitalgründung des Markgrafen Johann, wohl außerhalb der Mauer im Bereich des sogenannten "Inneren Spitalhofes" gelegen, erschließt sich aus der Gotteshausrechnung, wonach Steine vom "alten Spietall herein zufuren" sind.