Jörg von "Adletzheim" und Martin Truchsess von Baldersheim entscheiden als Schiedsrichter den Streit zwischen Graf Johann von Wertheim und "Eytel" Vogt von Rieneck über die gegenseitig verpfändeten Besitzungen Rothenfels, Laudenbach und andere (nicht namentlich aufgeführte) Güter. Bis St. Georg (23. April) soll der Graf dem "Eytel" Vogt Rothenfels und die seinerzeit mit verpfändeten Güter wieder einräumen, im Gegenzug "Eytel" Vogt dem Grafen die diesem verpfändeten Güter. Die inzwischen zu Rothenfels aufgeführten Bauten soll der Graf auf seinem Würzburger Lehneid bezeichnen und von "Eytel" bis Pfingsten ausgezahlt bekommen.
Für Rothenfels (mit Nebenorten) sind insgesamt 72 Hofstätten belegt.
Ein Stadtgericht ist im Weistum von 1494 bezeugt; dort werden die Kompetenzen von Stadt- und Centgericht deutlich geschieden, ebenso ist die Behandlung von Klagen um "Erbe und Eigen" der Bürger und von Güterverkäufen erwähnt.
Zu den städtischen Kompetenzen wird die Kontrolle von Maß und Gewicht (durch Bürgermeister oder Heimburger) sowie die Aufsicht über Bäcker und Metzger gezählt.
Die Zugehörigkeit zum Bistum Würzburg und dem Archidiakonat und Landkapitel Karlstadt wird erwähnt.
Es findet das "gemaine zentgericht" in der Stadt Rothenfels unter freiem Himmel "vor dem undern thor" statt.
1531 muss ein Schiffsmann names Hanß Weber für einen Garten "genant der Jüden Kirchhoff" Bede entrichten - ein Indiz für die Ansiedlung von Juden.
Es werden die Orte Bergrothenfels, Windheim und Zimmern als "Vorstatt" bezeichnet.
Es waren vier Jahrmärkte genehmigt worden.
In Amtsschreiben die Musterregister betreffend sind u.a. Verzeichnisse aller Untertanen im Amt Rothenfels enthalten.