Nürnberg erlebt als Kaiserstadt unter König (ab 1355 Kaiser) Karl IV. eine Blütezeit.
König (ab 1355 Kaiser) Karl IV. weilt insgesamt 70-mal in Nürnberg.
Der Aufstand der Handwerker für mehr Mitbestimmungsrecht im Rat wird von König Karl IV. niedergeschlagen.
König Karl IV. verleiht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe auf sechs Jahre 1000 von den 2000 Pfund Heller, die die Nürnberger Juden jährlich an Reichssteuer zahlen.
Nach Wiedereinsetzen eines rein patrizischen Rats bricht der Judenpogrom aus. Diesem fallen 562 namentlich überlieferte Juden zum Opfer. König Karl IV., der Schutzherr der Juden, bestätigt zum Beispiel in einer Urkunde, dass der Markgraf von Brandenburg die drei schönsten Judenhäuser in Nürnberg erhalten soll und die darin lebenden Juden getötet werden sollen. Im Verlauf des Pogroms wird das Ghetto der Juden niedergerissen. An Stelle der Synagoge wird die Frauenkirche erbaut. An Stelle des restlichen Ghettos wird der Hauptmarkt angelegt.
Das burggräfliche Landgericht wird von Nürnberg nach Cadolzburg verlegt.
König Karl IV. bevollmächtigt die Burggrafen von Nürnberg, dass sie das Geld von den Nürnberger Bürgern zurückfordern dürfen, welches diese widerrechtlich von den Juden der Stadt eingezogen haben.
König Karl IV. gibt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift 1200 Mark lötiges Silber, die er ihnen auf die Juden von Nürnberg anweist. Die Bürger Nürnbergs sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.
Kaiser Karl IV. verspricht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe 7000 Pfund Heller und versetzt ihm bis zur Auslösung dieser Summe jährlich 1100 Pfund Heller von der Nürnberger Judensteuer. Davon soll Friedrich aber 100 Pfund an Ulrich von Hanau abgeben.
König Karl IV. gibt den Burggrafen Johannes und Albrecht von Nürnberg jährlich 1100 Pfund von der Judensteuer in Nürnberg. Davon sollen jeweils 100 Pfund Heller an Ulrich von Hanau gehen. Sollten die Juden aus Nürnberg vertrieben werden, bevor die Summe abgegolten ist, sollen sie die Hälfte des zurückgelassenen Besitzes einziehen dürfen. Die andere Hälfte soll dann an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gehen.