Die Burggrafen zu Nürnberg bescheinigen den Bürgern zu Nürnberg die Zahlung von Geld, das sie jährlich dem Reiche schuldig sind.
Die Juden von Nürnberg müssen jährlich Zahlungen an die Burggrafen von Nürnberg entrichten.
Der Aufstand der Handwerker für mehr Mitbestimmungsrecht im Rat wird von König Karl IV. niedergeschlagen.
König Karl IV. verleiht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe auf sechs Jahre 1000 von den 2000 Pfund Heller, die die Nürnberger Juden jährlich an Reichssteuer zahlen.
Als Strafe für die Aufstände gegen den Rat verbietet König Karl IV. den Handwerkern die Bildung von Zünften.
König Karl IV. bevollmächtigt die Burggrafen von Nürnberg, dass sie das Geld von den Nürnberger Bürgern zurückfordern dürfen, welches diese widerrechtlich von den Juden der Stadt eingezogen haben.
König Karl IV. verleiht dem Nürnberger Burggrafen Johann und seinem Kanzler das Ungeld der Stadt Nürnberg auf drei Jahre.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
König Karl IV. weist die Schultheißen, Schöffen, Bürger und den Rat der Stadt Nürnberg an, die auf Martini fällige Reichssteuer von 2000 Pfund Heller dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe zu bezahlen.
König Karl IV. gibt den Burggrafen Johannes und Albrecht von Nürnberg jährlich 1100 Pfund von der Judensteuer in Nürnberg. Davon sollen jeweils 100 Pfund Heller an Ulrich von Hanau gehen. Sollten die Juden aus Nürnberg vertrieben werden, bevor die Summe abgegolten ist, sollen sie die Hälfte des zurückgelassenen Besitzes einziehen dürfen. Die andere Hälfte soll dann an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gehen.