Erst im 19., und 20. Jahrhundert ist im Dekanat Alzenau eine stärkere Neugründung von Pfarreien zu beobachten. Sie sind von den heute bestehenden 13 Pfarreien sechs nach 1818 entstanden.
Die Pfarrei Alzenau muss nach Steiner als eine der abteilich Seligenstädter Pfarreien schon im 9. Jahrhundert existiert haben. In der von Papst Alexander IV. bestätigten Inkorporationsurkunde der Pfarrei von 1260 ist von der Wiedervereinigung der Pfarrei mit der Abtei die Rede.
Das Kloster Seligenstadt hat reiche Besitzungen in Willmundsheim.
Alzenau ist als "Vuillimundesheim" erwähnt.
Alzenau wird im Zinsregister der Pfalz Gelnhausen genannt und gehört damit wohl zum alten Reichsland.
Erste Erwähnung des Ortes in den Zinsregistern der Pfalz Gelnhausen.
Alzenau gehört zur Erzdiözese Mainz.
Alzenau gehört zur Erzdiözese Mainz und somit zur Verwaltung des Erzbistums Mainz.
Das Erzstift Mainz besitzt den Wildbann im Freigericht.
Wilmundsheim wird erstmals urkundlich erwähnt als Patronatspfarrei des Klosters Seligenstadt. (umstritten) Die Pfarrei Alzenau muss nach Annahmen (Steiner, Freigericht) als eine der abteilich Seligenstädter Pfarreien schon im 9. Jahrhundert existiert haben. In der vom Papst Alexander IV. bestätigten Inkorporationsurkunde der Pafarrei von 1260 ist von der Wiedervereinigung der Pfarrei mit der Abtei die Rede.