Altdorf ist Reichsgut unter der Reichslandvogtei Nürnberg.
Altdorf liegt im Bistum Eichstätt.
Die Bezeichnung "Altdorf" meint die alte (im Gegensatz zur neueren) Siedlung.
Altdorf wird in einer Urkunde König Rudolfs von Habsburg zum ersten Mal erwähnt.
Der Altdorfer Pfarrer Volkoldus verzichtet auf seine Ansprüche auf die burggräflichen Reichslehen Schniegling und Schnepfenreuth.
Für Altdorf wird ein Hochgericht erwähnt.
Altdorf ("Altorf") und Schwabach ("Swapach") werden an die Grafen von Nassau verpfändet.
Der Kurfürst von Sachsen bestätigt die Verpfändung von Altdorf und Schwabach an die Grafen von Nassau.
Die Kirche St. Nikolaus in Altdorf wird geweiht.
Altdorf wird erbliches Lehen der Grafen von Nassau.