Im alten großen Quitanzbuch steht unter dem Stichwort Liechtenstain, dass Apel von Lichtenstein zusammen mit seinen verwandten Amtleuten dem Bischof Johannes von Egloffstein zuerst den Erhalt von 900fl., dann den Erhalt von 1000fl. Auf die Ämter Ebern und Seßlach quitiert habe. Deswegen seien von der Hauptsumme 14400 abgezogen worden, woraus Fries interpretiert, dass den Pfandnehmern die jährlichen Nutzungen überlassen und von der Haubtsumme abgezogen wurden, bis das komplette Pfand von 6792fl bezahlt war.