Nachdem dieser Zehnt an der Frühmesse von Seßlach für 30 Pfund Heller versetzt ist, stellt Bischof Albrecht dem Ritter Lutz Schott von Schottenstein (hern Lutzen Schoten Ritter) einen neuen Vertrag aus, wonach er den Zehnt an der Frühmesse zurückgeben solle, um ihn für sich und seine männlichen Erben als Burglehen auf Wiederlösung zu erhalten. Wenn aber Bischof Albrecht ihm oder seinen Erben den Zehnt für 100 Heller wieder ablösen würde, solle er die übrigen 70 Pfund Heller wieder anlegen oder weitere Eigengüter desselben Werts zu Burglehen machen und vom Bischof empfangen.