Das Privileg des Wochenmarkts bestätigt Bischof Gerhard von Schwarzburg der Stadt Eltmann. Der Wochenmarkt wird dabei mit denselben Rechten versehen, über die auch die Wochenmärkte von Ebern und Seßlach verfügen. Daneben gewährt der Bischof der Stadt ein eigenes Stadtgericht, das dem von Ebern entspricht, wobei sie vom Zentgericht befreit werden. Dennoch sollen sie das Halsgericht mit einem Schöffen beschicken, weil sie weiterhin dem Halsgericht in alllen Dingen unterstehen, wie es in anderen Zenten üblich ist.