Graf Heinrich von Henneberg macht einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Neidhard, Engelhard, Kaspar und Heinrich von Buchenau (Buchenaw). Zwei Tage später gibt Bischof Rudolf Neidhard von Buchenau einen Schuldbrief über 500 Gulden. Heinrich von Buchenau erhält einen Schuldbrief über 15 Gulden und quittiert später dessen Bezahlung. Außerdem sind Quittungen von Engelhard, Kaspar und Neidhard verzeichnet.
Kaspar von Buchenau der Jüngere (Buchenaw der Junger) wird zum Feind des Hochstifts Würzburg. Bei einem Angriff seinerseits kommt es zu Brandschatzungen, Gefangennahmen und Morden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Kaspar von Buchenau (Buchenaw) wird mit dem Hochstift Würzburg wieder vertragen. Von diesem Vertrag sind ebenfalls betroffen die Orte Lindheim (Lindhaim), Rendel (Rendel) und Gelnhausen (Gailnhausen).