Bischof Rudolf von Scherenberg leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeister, der Erbmarschall, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister und der Erbkämmerer erhalten in Abwesenheit jeweils 60 Gulden. Der Erbmarschall fordert zusätzlich die Erstattung für die Bereitstellung eines Pferds. Für die Konzeption erhält der kaiserliche Sekretär Sixtus I. Ölhafen (hern Sixten Olhafen Serttar ) zehn Gulden. Der Schreiber des Regalbuchs und des Transkripts erhält acht Gulden. Gemäß der Bulle wird die kaiserliche Kanzlei für drei Mark Silber, die als Schimmer in das Pergament eingearbeitet werden, mit 18 Gulden bedacht. Die Erdung einer Mark Silber für Siegelwachs wird mit eineinhalb Gulden entlohnt. Die Torwächter lehnen eine Belohnung über 60 Gulden ab. Die Knechte, die den Teppich ausrollen, verlangen eine Bezahlung. Den Vorschlag über vier Gulden lehnen sie jedoch ab. Valentin von Walchenstein (her veit von Walchensteu) wird ebenfalls mit 60 Gulden bedacht, obwohl er nicht das Amt des Hofmeisters bekleidet. Die Spielleute erhalten zwei Gulden. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 515,5 Gulden.